Automatischer Informationsaustausch (AIA) ist in Kraft. Was für Daten werden ausgetauscht ?

Die Rechtsgrundlagen für die Einführung des AIA sind seit dem 1. Januar 2017 in Kraft getreten. Mit 38 Staaten und Territorien wurde der AIA auf diesen Zeitpunkt aktiviert. Seitdem sammeln meldepflichtige schweizerische Finanzinstitute Kontoinformationen von in diesen Partnerstaaten steuerlich ansässigen Personen. Diese Daten werden im Herbst 2018 erstmals ausgetauscht. Es handelt sich um folgende Daten wie Kontonummer – Name Adresse, Geburtsdatum – Steueridentifikationsnummer – Zinsen Dividenden – Einnahmen aus bestimmten Versicherungsverträgen – Guthaben auf Konten – Erlöse aus der Veräusserung von Finanzvermögen. Wenn Sie in der Schweiz steuerpflichtig sind und im Ausland Vermögen, Grundstücke und Erlöse aus einer Geschäftstätigkeit haben, dann müssen Sie dies in Ihrer Steuererklärung deklarieren. Sind sie Steuerpflichtig, haben jedoch versäumt es der Steuerbehörde mitzuteilen? Dann helfen wir Ihnen bei der Selbstanzeige! Rufen Sie uns an für eine persönliche Beratung auf 058 100 09 70.