Kann ich meine Pensionskasse als Start-UP Kapital für meine Einzelfirma, GmbH oder AG verwenden ?

Dies ist nur bei der Gründung einer Personengesellschaft wie eine Einzelfirma oder Kollektivgesellschaft möglich. Bei kantonalen Ausgleichskasse müssen Sie als selbständig erwerbende Person anerkannt werden. Weiterhin muss Ihre selbständige Tätigkeit Ihr Haupterwerb sein.
Für die  Gründung einer GmbH oder AG haben werden keine Pensionskassen Gelder bewilligt, bzw. ist in diesem Zusammenhang kein Vorbezug möglich.